Wichtige Information zur Versendung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

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Redakteur
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Bei den vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 gibt es aufgrund der abgekürzten Fristen eine Besonderheit hinsichtlich der Versendung der Briefwahlunterlagen.

Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen liegen die Stimmzettel erst Anfang Februar vor. Daher können die Briefwahlunterlagen entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden.

 

Die „Briefwahl vor Ort“ wird ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung der Wahlbenachrichtigung im Januar.

Sobald die „Briefwahl vor Ort“ möglich ist, wird die Gemeinde Sylt darüber informieren.

 

Unabhängig davon kann die Zusendung der Briefwahlunterlagen ab sofort unter folgendem Link beantragt werden OLIWA – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein.

Viele weitere Informationen zum Thema vorgezogene Neuwahlen des Deutschen Bundestages gibt es im Internet unter Vorgezogene Bundestagswahlen: Fragen und Antworten | Bundesregierung.

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