Anträge für Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Krogh-Stiftung können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ zu finden.
Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker/innen bereit.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:
-
Einzelpersonen
-
Musikgruppen
-
Gemeinnützige Vereine
-
Schulen
-
Chöre
-
Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.
-
musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen
Dabei ist zu beachten:
-
Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden.
-
Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.
-
Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
-
Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2026 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland, einzureichen.
-
Die Verwendung der Basiszuschüsse sind jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Zuschüsse für Veranstaltungen/Projekte sind sechs Wochen nach der Veranstaltung / nach dem Projekt nachzuweisen.



