Zuschüsse aus der Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker/innen für das Jahr 2026

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Redakteur
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Anträge für Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Krogh-Stiftung können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ zu finden.

Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker/innen bereit.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:

  • Einzelpersonen

  • Musikgruppen

  • Gemeinnützige Vereine

  • Schulen

  • Chöre

  • Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.

  • musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen

Dabei ist zu beachten:

  • Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden.

  • Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.

  • Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.

  • Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2026 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland, einzureichen.

  • Die Verwendung der Basiszuschüsse sind jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Zuschüsse für Veranstaltungen/Projekte sind sechs Wochen nach der Veranstaltung / nach dem Projekt nachzuweisen.