Gemeinde Sylt: Informationen zur Abholung der abgeschmückten Weihnachtsbäume

Add to Flipboard Magazine. -
Redakteur
5/5 - (1 vote)

In der Gemeinde Sylt werden die abgeschmückten Weihnachtsbäume am 02. und 03. Februar 2026 vom Bauhof abgeholt.

Die Gemeinde Sylt bittet darum, die Bäume erst am 01. Februar 2026 deutlich sichtbar an die Straße zu legen und dafür zu sorgen, dass weder Passanten noch der Straßenverkehr behindert wird.

Die Tannenbäume können ebenfalls vom 05. bis 31. Januar direkt zum Sammelplatz gebracht werden. Auf dem ehemaligen Westerländer STOV-Gelände (Zufahrt Höhe Friesische Straße 90 in Westerland) können die Tannenbäume von montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr abgelegt werden.

Darüber hinaus können kleinere Tannenbäume auch über die braune Mülltonne entsorgt werden.

Wer dazu beitragen möchte, dass die Biike im Ort möglichst groß wird, kann den eigenen Baum am Wochenende vor dem Biikebrennen (13.-15.02.2026 jeweils von 8-16 Uhr) direkt am jeweiligen Biikeplatz ablegen.

Nächster Beitrag

Hinweis der Gemeinde Sylt zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

Für die Insel Sylt gilt generell ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dies regelt die Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Das Gesetz gilt bundesweit. Besonders relevant für Sylt ist §23 Absatz 1: Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände – dazu zählen z.B. Raketen, Vulkane, Fontänen, Feuertöpfe sowie Römische Lichter – […]