Am heutigen Dienstag, den 12. November 2024 hat der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) in Abstimmung mit den Deichschäfereien die gesperrten Deichabschnitte auf Sylt wieder für das Befahren und Betreten freigegeben. Die entsprechenden Beschilderungen sind bereits entfernt worden. Radfahrende und Passanten können sich ab sofort wieder ohne Einschränkungen und Umwegen auf den Deichen bewegen. Die Gemeinde Sylt bedankt sich für das Verständnis für die aufgehobenen Einschränkungen, die aus Gründen des Tierwohls erfolgt sind.
Am 08. August 2024 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Virus hat Wiederkäuer, wie Schafe, Rinder und Ziegen befallen. Menschen konnten sich nicht anstecken.
Durch die Sperrungen sollte der Stress auf die ohnehin geschwächten Tiere gemindert werden. Die Abschnitte wurden durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht.
Alle weiteren Informationen zur Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein gibt es im Internet auf der Homepage des LKN.SH unter schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Blauzungenkrankheit.