Großprojekt Traumhaus: Bauträger richtig auswählen

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Redakteur
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CIS –

Ein passendes Grundstück ist bereits gefunden – fehlt nur noch der Bauträger für das eigene Traumhaus. Doch welche Kriterien sollte ein Bauträger erfüllen, damit das Großprojekt Traumhaus nicht in einem Albtraum endet? Im folgenden Beitrag gibt es hilfreiche Infos, worauf angehende Bauherren bei der Auswahl eines Bauträgers achten sollten.

Foto: pixabay.com / 2211438

Arbeit für Bauherren: Informieren und kritisch prüfen

Eine Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase ist sicher der größte Albtraum aller zukünftiger Eigenheimbesitzer. Die Folge daraus sind meistens hohe zusätzliche Kosten, die für viele Bauherren das finanzielle Aus bedeuten. Gute Beispiele für einen reibungslosen Ablauf des Bauprojekts gibt es viele, wie dieser Blog zeigt. Hier verraten Eigenheimbesitzer, welche Erfahrungen sie mit dem Unternehmen Viebrockhaus AG gemacht haben, einem deutschlandweit agierenden Bauträger. Das renommierte Unternehmen punktet mit jahrzehntelanger Erfahrung und bietet damit die größtmögliche Sicherheit, um das Projekt Traumhaus erfolgreich umzusetzen.

Ohnehin ist der direkte Kontakt zu Hausbesitzern eine gute Möglichkeit, um sich über die Qualität eines Bauträgers zu informieren. So lässt sich herausfinden, ob die Bauphase reibungslos verlaufen ist und die Eigentümer des Hauses zufrieden sind mit der erbrachten Leistung. Ebenfalls wichtig: eine Auskunft über die Bonität des Bauträgers. Diese bekommt man zum Beispiel bei der Schufa, eine der größten Auskunfteien Deutschlands.

Arbeit für Profis: Bauvertrag gründlich kontrollieren

Im Bauvertrag sind im Idealfall sämtliche Leistungen des Bauträgers und die entsprechenden Fristen aufgeführt. Doch leider sind viele Bauverträge lückenhaft, was für juristische Laien nur schwer erkennbar ist. Die Investition in eine professionelle Beratung sollten Bauherren daher nicht scheuen. Sie kostet zwar mehrere Hundert Euro, verhindert aber das Risiko eines Rechtsstreits. Dabei zählt nämlich nur der Vertragsinhalt, mündliche Absprachen dagegen haben keine Gültigkeit.

Neben dem genauen Leistungsumfang sollte der Bauvertrag auch die Baugenehmigung, Informationen zur Baukonstruktion sowie eine Aufstellung der verwendeten Baustoffe beinhalten. Unseriöse Bauträger formulieren oft unverständlich und sind nicht bereit zu Verhandlungen.

Ein Experte für Baurecht kann Lücken und Fehler im Vertrag aufdecken. Besonders bei der Baubeschreibung gibt es oft wichtige Inhalte zu ergänzen oder zu verbessern. Hier werden individuelle Wünsche teilweise gar nicht aufgeführt oder nur unvollständig beschrieben, so dass der Kunde später kein Recht auf die Einhaltung dieser Vereinbarungen hat.

PM: CIS

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