Jugendpflege- und Sportmittel der Gemeinde Sylt für das Jahr 2025

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Redakteur
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Anträge für Jugendpflege- und Sportmittel für das Jahr 2025 können bis zum 31. März 2025 beantragt werden.

Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter Formulare-Online – Gemeinde Sylt zu finden. 

 

Die Gemeinde Sylt stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit.

 

Es gibt zwei Arten der Förderung:

–            Einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit. Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre wohnhaft in der Gemeinde Sylt.

–            Eine Individuelle Förderung, beispielsweise für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen.

 

Dabei ist zu beachten:

–            Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2025 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland einzureichen.

–            Die Verwendung der Zuschüsse ist jeweils bis Ende März des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen.

–            Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

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