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KIEL. Das Land treibt den Küstenschutz auf Sylt voran: In den kommenden vier Jahren sollen zusätzlich rund fünf Millionen Kubikmeter Sand die Westküste der Insel sichern. Den entsprechenden Auftrag hat Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute erteilt. Damit verbunden sind Investitionen in Höhe von rund 28 Millionen Euro.
Foto: Mario De Mattia
„Mit den Sandaufspülungen nimmt die Landesregierung ihren Auftrag zum Schutz der Bevölkerung von Sylt wahr. Dabei haben sich die flexiblen Sandaufspülungen als der effektivste und nachhaltigste Schutz für die Sylter Westküste erwiesen“, sagte Albrecht.
Ohne Gegenmaßnahmen würde die Küste von Sylt einschließlich der schützenden Dünenketten kontinuierlich zurückweichen, an den Inselenden um mehrere Meter pro Jahr. Über kurz oder lang wären der Bestand der Insel und damit auch die Sicherheit der etwa 20.000 hier lebenden Menschen gefährdet. Die erwartete Beschleunigung des Meeresspiegelanstieges durch den menschengemachten Klimawandel stellt in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Herausforderung dar.
Die Sandvorspülungen 2021-2024 wurden wie bereits in den Vorjahren EU-weit öffentlich ausgeschrieben. Der Auftragnehmer ist die dänische Firma Rohde Nielsen A/S, die bereits in den vergangenen Jahren auf Sylt tätig war. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit einer mehrjährigen Vergabe hat sich das Land auch dieses Jahr wieder für diesen Vergabezeitraum entschieden. Neben einer Kostenersparnis kann somit flexibler auf die jährlich unterschiedlichen Sturmflutintensitäten reagiert werden.
Von den geplanten jährlichen Aufspülmengen sollen jeweils rund 250.000 Kubikmeter in den Vorstrand vor Westerland als zentralem Strandabschnitt an der Sylter Westküste eingebracht werden. Dieser Sand wird sich jeweils nach Norden und Süden entlang der Westküste verteilen und so den größten Nutzen erbringen. Zusätzlich erfolgt in 2021 eine Vorstrandsanierung mit einer weiteren Aufspülmenge in Höhe von rund 1,0 Mio. m³ Sand. Die Festlegung, an welcher Stellen genau aufgespült wird, wird im Zuge der jährlich stattfindenden Strandbereisung festgelegt. „Bei den Bereisungen nach der Sturmflutsaison werden die Strände gemeinsam durch die Inselgemeinden, den Landschaftszweckverband Sylt und den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH inspiziert und Ort und Menge der jeweiligen Sandaufspülung einvernehmlich festlegt“, so Albrecht.
Die Kosten für die Sandaufspülungen werden überwiegend von Bund und Land aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) getragen. Weitere Mittel stellen die Europäische Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung