Nach dem Frost ist vor dem Gehölzschnitt: Inselverwaltung Sylt weist auf Verbot von Kappungen hin und informiert über fachgerechte Baumpflege

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Redakteur
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Mit dem Ende der Frostperiode beginnt für viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf Sylt die Zeit für Pflegearbeiten im Garten. Die Inselverwaltung Sylt nimmt dies zum Anlass, auf eine fachgerechte und baumschonende Pflege von Gehölzen hinzuweisen und weist ausdrücklich auf das Verbot von Kappungen hin.

 

Gerade die winterliche Ruhephase bis Ende Februar gilt als geeigneter Zeitraum für notwendige Pflegemaßnahmen. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schutzfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz, in der stärkere Eingriffe an Bäumen, Hecken und Gebüschen zum Schutz von Brut- und Lebensstätten von Tieren grundsätzlich untersagt sind.

 

Kronenpflege ja – Kappung nein

„Leider beobachten wir auf Sylt nach wie vor Kappungen, die keine fachgerechte Baumpflege darstellen, sondern einen massiven und oft irreversiblen Schaden verursachen“, erklärt Florian Korte, Sprecher der Inselverwaltung Sylt. „Diese Eingriffe sind nicht nur baumzerstörend, sondern stellen in vielen Fällen auch einen Verstoß gegen die geltenden Baumschutzsatzungen dar.“

 

Als Kappung gilt das umfangreiche, unsachgemäße Absetzen der Baumkrone oder einzelner Kronenteile ohne Rücksicht auf die natürliche Wuchsform und die biologischen Erfordernisse des Baumes. Dabei wird das empfindliche Gleichgewicht zwischen Wurzel, Stamm und Krone nachhaltig gestört. Der Baum verliert einen Großteil seiner Blattmasse und damit seine Fähigkeit zur lebenswichtigen Photosynthese.

 

In der Folge bildet der Baum häufig zahlreiche schnell wachsende Neuaustriebe. Diese sind jedoch statisch schlecht angebunden, brechen leichter ab und machen den Baum langfristig nicht sicherer, sondern gefährlicher.

Zudem erhöhen sich Pflegeaufwand und Kosten durch stärkeres Laubaufkommen oder immer wieder notwendige Nachschnitte. Große Schnittwunden begünstigen außerdem Fäulnis und Pilzbefall, die die Standsicherheit weiter beeinträchtigen können.

 

Baumschutzsatzungen und Genehmigungen

Zulässig und sinnvoll ist hingegen eine fachgerechte Kronenpflege nach den anerkannten Regeln der ZTV-Baumpflege. Dazu gehört insbesondere das Entfernen von toten, kranken, gebrochenen oder sich reibenden Ästen im Fein- und Schwachastbereich. Solche Maßnahmen dienen sowohl der Baumgesundheit als auch der Verkehrssicherheit und sind in diesem Kontext ganzjährig erlaubt.

 

In den Ortsteilen Westerland und Keitum gelten darüber hinaus besondere Baumschutzsatzungen. Geschützt sind dort grundsätzlich alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe.

In Keitum gilt für private Gärten eine Sonderregelung, nach der ausschließlich Bäume im Vorgarten geschützt sind. Unabhängig davon stehen auch ortsbildprägende Bäume, Alleen und Knicks unter allgemeinem naturschutzrechtlichem Schutz.

 

Vor der Fällung oder bei erheblichen Eingriffen an geschützten Bäumen – dazu zählen auch Kappungen oder massive Rückschnitte – ist eine Genehmigung der Gemeinde Sylt erforderlich. Genehmigungen sind gebührenpflichtig und in der Regel mit einer Ersatzpflanzung verbunden. Auch bei Baumaßnahmen sind besondere Schutzvorkehrungen für Bäume einzuhalten.

 

Gemeinsame Verantwortung für Sylter Natur

Bäume leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Inselklima: Sie spenden Schatten, mindern Wind, filtern Schadstoffe und bieten zahlreichen Tierarten Lebensraum. Gleichzeitig prägen sie das Ortsbild und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität auf Sylt bei. Die Inselverwaltung Sylt bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie beauftragte Fachbetriebe, bei Pflegemaßnahmen umsichtig vorzugehen und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen.

 

Für Fragen rund um den Baumschutz steht der Baumschutzbeauftragte der Inselverwaltung Sylt, Peter Harms, telefonisch unter 04651 / 851-435 oder per E-Mail an baumschutz@gemeinde-sylt.de gern zur Verfügung.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage der Gemeinde Sylt unter Baumpflege_Wissenwertes_2025.pdf sowie Formulare-Online – Gemeinde Sylt abrufbar.