Anträge für Jugendpflege- und Sportmittel für das Jahr 2026 können bis zum 31. März 2026 beantragt werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ zu finden.
Die Gemeinde Sylt stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit. Es gibt zwei Arten der Förderung:
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Einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit.
Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre wohnhaft in der Gemeinde Sylt.
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Eine Individuelle Förderung beispielsweise für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen.
Dabei ist zu beachten:
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Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2026 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland einzureichen.
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Die Verwendung der Zuschüsse ist jeweils bis Ende März des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen.
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Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.




