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In der Friesischen Straße 26 in Sylt befand sich bis 2008 eine chemische Reinigung. Messungen ergaben, dass das Grundwasser auf diesem und südwestlich angrenzenden Grundstücken in unterschiedlichen Tiefen durch Chemikalien aus dem Betrieb verunreinigt ist. In einem der Messpunkte wurde bereits in etwa vier Metern Tiefe eine erhebliche Verschmutzung festgestellt. Für das betroffene Gebiet hat der Kreis Nordfriesland eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Anwohnern untersagt, auf ihren Grundstücken Grundwasser zu fördern und zu nutzen. Das Sylter Trinkwasser ist nicht betroffen.
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Mit der Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung auch eine Karte des Gebietes ins Internet gestellt (www.nordfriesland.de/amtsblatt). Der Kreis Nordfriesland als untere Bodenschutzbehörde steht im unmittelbaren Dialog mit dem heutigen Eigentümer des Grundstückes der ehemaligen Reinigung. Er hat die Verschmutzung nicht verursacht, steht aber rechtlich in der Pflicht, Bodenproben vornehmen zu lassen. In wenigen Wochen werden vertiefte Untersuchungsergebnisse und Vorschläge für das weitere Vorgehen erwartet.
PM: Kreis Nordfriesland