(CIS-intern) – Die Eigentümer und Nutznießer von Grundstücken werden gebeten, die Geh- und Radwege an ihren Grundstücken frei von Bewuchs und Unkraut zu halten. Es soll eine uneingeschränkte und sichere Nutzung für die Allgemeinheit möglich sein. Zum Geh- und Radweg gehört auch die OBERE BORDSTEINKANTE. Überhängende Pflanzen und Äste sind […]