CIS – Das Protestcamp an der Sylter Nicolai-Kirche war bis zum 18. August, 18 Uhr, vom Kreis Nordfriesland als Versammlung im Sinne des Artikels acht Grundgesetz anerkannt worden. Eine am letzten Donnerstag telefonisch beantragte Verlängerung lehnte der Kreis als Versammlungsbehörde ab. „Wir befanden uns die ganze Zeit über in einem […]