(CIS-intern) – Gute Nachrichten für viele ältere Menschen auf Sylt: Der Landschaftszweckverband Sylt (LZV) hat beschlossen, die Bedingungen für die Seniorenbusfahrkarte anzupassen und die Nutzung noch unkomplizierter zu gestalten.
Anspruch haben weiterhin alle Sylterinnen und Sylter, die das 85. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz auf der Insel haben.
Wichtige Neuerung
Der Führerschein muss künftig nicht mehr abgegeben werden, um die vergünstigte Jahresfahrkarte zu beantragen. Darüber hinaus wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Prozent des Ticketpreises eingeführt.
Beim aktuellen Preis der Sylter Verkehrsgesellschaft entspricht das 95,70 Euro pro Jahr bzw. 7,90 Euro pro Monat. Die Jahresfahrkarte ist für alle Busse der SVG auf der gesamten Insel gültig.
„Die Seniorenbusfahrkarte ist seit vielen Jahren ein wichtiges Angebot für ältere Menschen auf Sylt. Sie sorgt für Mobilität, Unabhängigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gleichzeitig haben wir auf die Wünsche vieler Seniorinnen und Senioren reagiert, die ihren Führerschein ungern abgeben wollen und dies nun auch nicht mehr müssen“, begrüßt LZV-Vorsitzender Manfred Uekermann die beschlossenen Änderungen.
Die Jahresfahrkarte wird auf Antrag jeweils für ein Jahr ausgestellt. Danach kann sie erneut beantragt werden.
Der Antrag für die Jahresfahrkarte wird in Kürze bei der SVG sowie im Bürgerservice der Inselverwaltung und in den jeweiligen Gemeindebüros bereitgestellt.
Der Landschaftszweckverband wird die Auswirkungen der neuen Regelungen beobachten und das Thema im Sommer 2027 erneut beraten.



