Am 08. August 2024 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Seitdem nehmen die Fälle in Schleswig-Holstein zu. Das Virus befällt Wiederkäuer, wie Schafe, Rinder und Ziegen. Menschen können sich nicht anstecken.
Mittlerweile sind auch einige Deichschäfereien auf Sylt betroffen. Aus diesem Grund hat der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) in Abstimmung mit den Deichschäfereien einzelne Deichabschnitte von insgesamt 15 Kilometern Länge auf Sylt für das Befahren und Betreten gesperrt.
Durch die Sperrungen soll der Stress auf die ohnehin geschwächten Tiere gemindert werden. Radfahrende und Passanten müssen daher mit Einschränkungen und Umwegen rechnen.
Die Abschnitte werden durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen, die aus Gründen des Tierwohls erfolgen.
Die Blauzungenkrankheit, ausgelöst durch das BTV, ist eine gelistete Tierseuche gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und unterliegt der Anzeigepflicht. Bei dem Erreger handelt es sich um ein Orbivirus aus der Familie der Reoviridae.
Das RNA-Genom des BTV ist in zehn Segmente unterteilt. Es sind derzeit 24 klassische Serotypen bekannt.
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ein Bürgertelefon eingerichtet.
Dieses ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Alle weiteren Informationen zur Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein gibt es im Internet auf der Homepage des LKN.SH unter schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Blauzungenkrankheit.