Aus dem Gespräch der beiden Anwälte Dr. Graf Kerssenbrock und Dr. Höfer ist kein gemeinsamer Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung hervorgegangen.
Die Vorstellungen beider Parteien lagen zu weit auseinander.
Nach ausführlicher Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, hat der Hauptausschuss der Gemeinde Sylt den Beschluss zur Einleitung einer amtsärztlichen Untersuchung gefasst. Die Vorsitzende des Hauptausschusses wird beauftragt, den Untersuchungsauftrag gegenüber dem Amtsärztlichen Dienst zu erteilen, einen Untersuchungstermin zu beantragen und Herrn Häckel den Untersuchungstermin mitzuteilen.
Darüber hinaus hat der Hauptausschuss den Beschluss gefasst, die Bezüge bei einer frühzeitigen Versetzung von Herrn Häckel in den Ruhestand zu ermitteln.
Dieses Vorgehen ist keine politische Entscheidung und hat nichts mit einem Abwahlverfahren zu tun. Vielmehr sieht sich der Hauptausschuss als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters in der Fürsorgepflicht, die Gesundheit von Bürgermeister Nikolas Häckel zu schützen.