Mehrweg-Pfandsystem: Gemeinde Sylt kündigt Kontrollen für Gewerbetreibende an

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Redakteur
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Mal eben einen Kaffee vom Bäcker oder das Mittagessen beim Imbiss auf die Hand? Dieses Verhalten gehört für viele Menschen zum Alltag dazu. Bei Verwendung von Einwegprodukten wird dadurch allein in Deutschland jährlich die unglaubliche Summe von 13 Milliarden Einwegverpackungen verursacht.

Viele Unternehmen machen bereits vor, dass dies eigentlich nicht sein muss, indem sie ihren Kunden Mehrwegprodukte anbieten. Auch auf Sylt sind fast 60 Betriebe Partner von einem Mehrweg-Pfandsystem.

Ein Becher Kaffee wird für einen zusätzlichen Euro Pfand rausgegeben und kann bei allen Partnerunternehmen wieder abgeben werden. Auch Schalen für Speisen sind für ca. 5,-€ Pfand vielerorts zu leihen.

Bereits seit dem 1.Januar 2023 ist ein Mehrwegangebot nicht mehr nur ein freiwilliges Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Laut Verpackungsgesetz müssen Betriebe ab 80m², welche Speisen zum Mitnehmen anbieten, immer eine Mehrweg-Alternative anbieten, auch, wenn die Einwegalternative kein Plastik enthält. Kleinere Unternehmen müssen keine Mehrwegalternative vorweisen, allerdings gut sichtbar darauf hinweisen, dass mitgebrachte Gefäße befüllt werden. Supermärkte mit einem To Go Angebot, wie beispielsweise einem Mittagstisch, Salatbuffett oder ähnlichen Angeboten, sind ebenfalls verpflichtet für diese ein Mehrwegangebot vorzuhalten.

Rund anderthalb Jahre nach Einführung des Verpackungsgesetzes werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Sylt die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben in ihre Kontrollen aufnehmen.

Wer Informationen zu einem Pfandsystem für Mehrwegprodukte benötigt, kann sich an die Sylt Marketing GmbH wenden. Die Ansprechpartnerin dort ist Frau Tessa Heyde (t.heyde@sylt.de).

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